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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. GELTUNGSBEREICH
    1.1. Nutzungsumfang
    Für sämtliche Leistungen des Deiga Studio – MDNS Sportstudio GmbH GmbH (im Folgenden kurz: Anbieter) sowie sämtliche Rechte und Pflichten
    aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden kurz: AGB).
    1.2. Mitglied
    Mitglied im Sinn dieser AGB sind jene Personen, die mit dem Anbieter eine aufrechte Mitgliedschaftsvereinbarung haben,
    hatten oder eine solche abschließen wollen.
    1.3. Vertragsgegenstand
    Gegenstand der zwischen dem Anbieter und dem Mitglied abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung bildet die
    Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und
    Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang während der Öffnungszeiten. Für
    das Mitglied können daher bei Inanspruchnahme darüberhinausgehender, zusätzlicher Leistungen des Anbieters zusätzliche
    Kosten zum Mitgliedsbeitrag anfallen.
    1.4. Jugendliche
    Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet die in den vom Anbieter betriebenen
    Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen ohne Einwilligung eines
    Erziehungsberechtigten zu nutzen. Mit Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet der
    Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarungnicht statt außer mit Unterschrift des erziehungsberechtigten.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS
    2.1. Schriftlichkeit
    Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines
    schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft
    nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich ist. Bei Abschluss einer
    Mitgliedschaftsvereinbarung erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitgliedsarmbandes,
    das dem Mitglied den Zutritt zu den vom Anbieter betriebenen Studios ermöglicht.
    2.3. Zutritt
    Während aufrechter Mitgliedschaftsvereinbarung ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten das jeweils
    vom Anbieter betriebene Studio zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen
    im Umfang gemäß Mitgliedschaftsvereinbarung zu nutzen. Ohne Zutrittsmediums ist der Zutritt in das jeweilige
    Studio sowie die Nutzung der dort angebotenen Leistungen nicht möglich.
    2.4. Hausordnung
    Mit Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung verpflichtet sich das Mitglied die Hausordnung des jeweiligen Studios
    gemäß Aushang einzuhalten. Insbesondere enthält die Hausordnung Regelungen zur zulässigen und sicheren Nutzung
    der Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte des Studios und der dort angebotenen allfälligen sonstigen Leistungen.
    Auch dient die Hausordnung insbesondere der Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal des Studios
    ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios notwendig ist, die Ordnung und
    Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung im Einzelfall auch mit Weisungen zu bewirken. Das Mitglied hat den Weisungen
    des Personals Folge zu leisten.
    2.5. Bargeldloser Zahlungsverkehr
    Der Anbieter ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und
    Leistungen, die der Anbieter über den in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang hinaus anbietet, vom
    Mitglied ausschließlich bargeldlos über die Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums in Anspruch genommen werden. Der
    Anbieter kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladungen festlegen, außerdem die Zahlungsmöglichkeiten
    zur Aufladung von Guthaben (z. B. Überweisung). Während der Laufzeit der Mitgliedschaftsvereinbarung und
    bis zu einem Jahr nach deren Beendigung kann das Mitglied ein allfälliges, auf dem Zutrittsmedium vorhandenes Guthaben
    zurückfordern, woraufhin ein solches Guthaben auf dessen Girokonto überwiesen wird. Mangels Rückforderung
    verfällt das Guthaben nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeendigung. Der Anbieter verpflichtet sich, das Mitglied bei
    Vertragsbeendigung darauf hinzuweisen, dass ein allfälliges Guthaben nach Ablauf eines Jahres verfällt, wenn dieses
    vom Mitglied nicht zurückgefordert wird.
    2.6. Nutzung der Spinde
    Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde, ausschließlich zum Zwecke
    der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Nutzung des Studios
    zur Verfügung. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den Spind
    vor Verlassen des Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei
    zweckwidriger Verwendung der Spinde berechtigt, diese zu öffnen und zu entleeren. Das Mitglied hat dem Anbieter ein
    angemessenes Verwahrungsentgelt für die Verwahrung von zurückgelassenen Gegenständen zu bezahlen.
    2.7. Nutzung der Kundenparkplätze
    Kundenparkplätze, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während dessen
    Anwesenheit im jeweiligen Studio des Anbieters genutzt werden; eine darüberhinausgehende Benützung von Kundenparkplätzen
    ist nicht gestattet.
  3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
    3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium
    Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle des Verlustes der
    Verfügungsgewalt über das Zutrittsmedium (insb. bei Verlust oder Diebstahl), dies unverzüglich dem Anbieter zu melden.
    Nach Meldung werden Zutritts- und gegebenenfalls Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums vom Anbieter unverzüglich
    gesperrt.
    Ein auf dem gesperrten Zutrittsmedium allenfalls vorhandenes Guthaben (vgl. Punkt 2.5. dieser AGB) wird auf das neu
    ausgestellte Zutrittsmedium kostenfrei umgebucht.
    3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
    Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet
    sich, das ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen.
    3.3. Änderung persönlicher Angaben
    Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse, Bankverbindung,
    Telefonnummer und E-Mail-Adresse, dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Allfällige Kosten, die dem Anbieter
    dadurch entstehen, dass das Mitglied eine Änderung dieser Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied
    zu tragen.
  4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
    4.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
    Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum)
    fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
    4.2. Kosten bei Rückbuchungen
    Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche
    Deckung
    aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses verpflichtet, dem Anbieter
    den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere zusätzlich anfallende Kosten, zu ersetzen.
    4.3. Zahlungsverzug
    Das Mitglied hat dem Anbieter im Fall eines verschuldeten Zahlungsverzuges unter den Voraussetzungen des § 1333 Abs.
    2 ABGB die Kosten zweckentsprechender Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.
    5.1. Vertragslaufzeit
    Der Vertrag wird für die Dauer von 6 (sechs) Monaten abgeschlossen. In Folge dessen ist eine ordentliche Kündigung (Vertragsbeendi-
    gung) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der 6 (sechs) Monatsfrist (= Vertragsende) möglich. Erfolgt keine
    ordentliche Kündigung bis zum genannten Stichtag (Vertragsende), so wird der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und monat-
    lich kündbar verlängert. Ab dem 7. Monat steht beiden Vertragsparteien somit die Möglichkeit zur monatlichen Kündigung unter Einhal-
    tung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende zu. Eine außerordentliche Kündigung des Mitgliedes aus wichtigen
    Gründen ist jederzeit möglich und bleibt davon unberührt.
    5.2. Hinweis zur automatischen Verlängerung und zur fristgerechten Kündigung
    Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass es durch fristgerechte Kündigung (zumindest einen Monat vor dem Vertragsende) zu keiner
    automatische Verlängerung des Vertrages kommt. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Vertragsende erfolgen. Der Unter-
    nehmer verpflichtet sich, das Mitglied rechtzeitig (zumindest 2 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit von 6 (sechs) Mona-
    ten) schriftlich (Brief, E-Mail oder SMS) auf die Möglichkeit der Kündigung bzw die sonstige Umstellung auf unbestimmte Zeit hinzuwei-
    sen. Diese Information wird so erfolgen, dass das Mitglied seine Kündigung innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfrist von einem Mo-
    nat fristgerecht einreichen kann.
    5.3. Modalitäten zur Kündigung
    Das Mitglied kann seine schriftliche Kündigung via E-Mail an info@myfitnes.at erklären oder vor Ort im Studio bei der Administration
    einreichen.
  5. Ruhendstellung der Mitgliedschaft
    Im Fall einer medizinisch indizierten Unmöglichkeit der Nutzung (wegen Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder aus ähnlich
    schwerwiegenden Gründen) kann das Mitglied für den vom Arzt schriftlich bestätigten Zeitraum die Mitgliedschaft unter Vorlage eines
    ärztlichen Attests einmalig ruhend stellen. Für die Dauer der Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages
    befreit. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
  6. VERHALTEN IM STUDIO
    7.1. Konsumverbote/verbotene Gegenstände
    In den vom Anbieter betriebenen Studios ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder sonstige
    verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die
    nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die
    körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise
    ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen,
    zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet Waffen, explosive Stoffe und
    sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachen in die jeweils vom Anbieter betriebenen Studios einzubringen.
    7.2. Begleitpersonen
    Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Ehegatten und Kindern) sowie von Tieren durch Mitglieder in ein von dem
    Anbieter betriebenes Studio ist nicht gestattet.
  7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    Der Anbieter haftet für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten
    Schäden. Die Haftung des Anbieters für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte
    Schäden ist ausgeschlossen, außer im Fall von Personenschäden sowie sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden
    daraus resultieren, dass der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzten. Vertragliche
    Hauptpflichten des Anbieters sind jene Pflichten, die dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen
    Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung
    festgelegten Umfang ermöglichen. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
  8. DATENSCHUTZ
    Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Mitglieds werden auf der Datenschutzerklärung des Anbieters zur
    Verfügung gestellt.
  9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    10.1. Rufrechnungsverbot
    Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen.
    Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung des Mitglieds steht,
    die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungsunfähig
    ist.
    10.2. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Anbieter unwirksam oder nichtig
    sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
    10.3. Abrufbarkeit der AGB
    Die AGB des Anbieters sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters abrufbar.
    10.4. Änderung der AGB
    Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche
    Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung
    zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die
    Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und
    Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen
    werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht
    innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied
    gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der
    AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei
    Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.
    Stand: 07/2025